Internat

Unseren Schülerinnen und Schülern steht in den Schulgebäuden ein Internat zur Verfügung. Für Minderjährige besteht Internatspflicht, Volljährige können das Internat nach Maßgabe vorhandener Plätze in Anspruch nehmen. Das Internat ist räumlich getrennt nach Mädchen und Burschen und wird von einer Erzieherin und einem Erzieher geleitet. Diese haben nicht nur die Aufsicht im Internat, sondern unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner auch in schulischen Belangen durch Lernhilfe und Studienaufsicht. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gestalten sie auf Wunsch auch die Freizeit.

Unsere Einrichtung verfügt auch über eine hauseigene Küche. Einem reichhaltigen Frühstücksbuffet folgen ein ausgewogenes Mittagessen und ein warmes oder kaltes Abendessen. Der Speiseplan ist abwechslungsreich und auf gesunde Ernährung abgestimmt. Auch vegetarische Menüs werden angeboten und auf Lebensmittelunverträglichkeit wird Rücksicht genommen. Das Mittag- und Abendessen kann auch von externen Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Speisesaal eingenommen werden.

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HEIMKOSTEN

€ 363,-

monatlich (10-monatige Schulzeit)

Der Schulerhalter verbindet bei Schüler/innen den Schulplatz mit der Inanspruchnahme des Internates (Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich – z.B. Wohnort Lechtal).

Das Internat ist durch eine Internatsordnung geregelt und wird beaufsichtigt. Es besteht aus zwei für Burschen und Mädchen getrennten Abteilungen. Die Internatskosten inkl. Verköstigung belaufen sich auf € 363,- monatlich für die 10-monatige Schulzeit.

Das Internat ist an den Wochenenden geschlossen. Ab mindestens acht Schüler/-innen, die aufgrund der weiten Heimreise nicht jedes Wochenende nach Hause fahren können, wird alle 14 Tage die Möglichkeit geboten, für den Betrag von € 11,- das Wochenende im Heim zu verbringen.

SCHULGELD

€ 85,-

monatlich (10-monatige Schulzeit)

Zur Abdeckung eines kleinen Teiles der Aufwendungen im Schulbetrieb wird monatlich ein sogenanntes Schulgeld eingehoben. Das Schulgeld beträgt € 85,- monatlich für die 10-monatige Schulzeit. Damit sind alle Kosten für die Benützung der Werkstätten und die benötigten Materialien für die Schülerinnen und Schüler abgedeckt.